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Willkommen bei der GÖD Tirol |
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Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Tirol ist für Sie da!
Die GÖD ist die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, der Fonds, Stiftungen, Anstalten und der ausgegliederten Betriebe, die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Sie ist weiters zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler und Studenten.
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Auch 2012 haben GÖD Mitglieder wieder die Möglichkeit Maxi-Caravans am beliebten Camping du Parc bei Lazise zu Top-Konditionen zu mieten.
Reservierungen sind ab 2.1.2012 möglich.
>> lazise_termine_und_preise_2012
>> lazise-anmeldeformular-2012
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Gehaltserhöhung ab 1. Februar 2012 zwischen 3,36% und 2,68% |
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Nach extrem schwierigen Verhandlungen in einem von der Finanz- und Wirtschaftskrise
geprägtem Umfeld haben die Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste mit der Bundesregierung
eine Einigung erzielt.
Dieser Abschluss ist in Anbetracht der Ausgangslage und auch im Vergleich der internationalen
Abschlüsse der öffentlichen Dienste ein sehr gutes Verhandlungsergebnis!
Die Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst liegt zwischen
3,36 % (€ 1.388,80 brutto) und 2,68 % (€ 9.594,40 brutto)
Die in Fixbeträgen ausgewiesenen Zulagen und Vergütungen
werden um 2,95 % angehoben.
Diese Werte errechnen sich aus der Erhöhung der Entgelte und Gehälter
- ab 1. Februar 2012 um 2,56 % und
- einem staffelwirksamen Fixbetrag in Höhe von € 11,10.
Unabdingbare Voraussetzung für dieses Ergebnis waren strukturelle Änderungen um das
politische Ziel der Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters zu erreichen.
Die große Jubiläumszuwendung nach Erreichen von 40 Dienstjahren bleibt unberührt. Die
Gewährung der Jubiläumszuwendung bei weniger als 40 (mindestens aber 35) Dienstjahren
erfolgt nur noch bei einer Ruhestandsversetzung bzw. Pensionierung nach dem gesetzlichen
Pensionsantrittsalter.
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